POSTERmobil leistet Beitrag zur Verkehrssicherheit

Lkw-Heck reflektierend

Uns allen sind von nächtlichen Autofahrten die großen, gelben – teils auch weißen – Rechteck-Konturen über den Rückleuchten von Lkw vertraut, die bereits von weitem signalisieren, dass hier schwere Nutzfahrzeuge unterwegs sind, die einen längeren Überholvorgang verlangen und die sich – insbesondere an Bergstrecken – langsamer als der übrige Verkehrsstrom bewegen.
Durch die umlaufende retroreflektierende Konturmarkierung sollen bei Dunkelheit schwere Lkw bereits von weitem leicht an ihrem nächtlichen Erscheinungsbild zu identifizieren sein.

Wie alles anfing:
Änderungen der Straßenverkehrsordnungsrichtlinien haben gewöhnlich jahrelange „Geburtswehen“. Dies gilt umso mehr, wenn diese in Übereinstimmungen mit EU- oder sogar UN-Richtlinien erfolgen sollen.

Weltweit gab es Bestrebungen – keineswegs selbstlos vom international tätigen 3M-Konzern unterstützt, zu dessen breit gefächertem Produktportfolio unter anderem retroreflektierende Materialien gehören –, schwere Nutzfahrzeuge und große Busse bereits durch ein eigenes Signalbild bei Dunkelheit von weitem kenntlich zu machen.
Dies sollte helfen, die Zahl nächtlicher, zumeist schwerer Auffahrunfälle drastisch zu reduzieren.
Bereits 1988 – damals noch Mitarbeiter der Firma 3M – war der spätere POSTERmobil Gründer Achim Erbslöh in einen ersten Feldversuch einbezogen.

Mit der Durchführung des Feldversuchs hatte das Verkehrsministerium das lichttechnische Institut der Technischen Universität Darmstadt betraut.

Nach der Gründung von POSTERmobil im Dezember 1995 nahm der Feldversuch Fahrt auf.
Die Tatsache, dass im Rahmen des Feldversuchs innerhalb der retroreflektierenden Kontur reflektierende Werbung zugelassen war, wurde von POSTERmobil freudig genutzt, sodass POSTERmobil nahezu 90 % der in den Feldversuch integrierten Fahrzeuge stellte.

Der Feldversuch mündete in EG-Richtlinie 2007/35/EG festlegt – in Deutschland § 53, Absatz 10 StVZO –, dass alle ab August 2013 neu in den Verkehr gebrachten Lkw über 7,5 Tonnen und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einer roten oder gelben Konturmarkierung am Heck ausgestattet sein müssen, sofern sie breiter als 2,1 m sind. An den Seiten sind weiße oder gelbe Markierungen vorgeschrieben, sofern das Fahrzeug länger als 6 m ist.